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Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs

Einem Vater wurde der sexuelle Missbrauch seiner 3jährigen Tochter von seiner Ex-Freundin angehängt. Hier ist seine Verhaltensstrategie bschrieben:

  1. Herausfinden, wer der zuständige ermittelnde Staatsanwalt ist, ihn anrufen, Situation (hochstrittiger Scheidungsfall) erklären. Was genau sind die Vorwürfe? Was kann ich tun, um das Verfahren zu beschleunigen/die Situation aufzuklären? Welche Polizeidienststelle ermittelt? Welche Zeugen werden im Vorwurf genannt? Zeitpunkte? Ist Gegenanzeige sinnvoll?
  2. Den ermittelnden Polizisten anrufen und Termin für Befragung vereinbaren.
  3. Falls Streit vor Gericht liegt, Richter anrufen und Situation erklären.
  4. Umgang wenn möglich wiederherstellen: Anwalt oder Richter befragen. Betreuter Umgang?
  5. Anwalt einschalten, um Akten einzusehen.
  6. Private Zeugen nicht kontaktieren, berufliche (z.B. Ärzte) schon.

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  1. Den Polizisten auffordern nach der X-Stunden Befragung den Fall schnell zu behandeln, da der Kontakt zwischen Vater und Tochter möglichst schnell wieder statt finden soll. Polizist sinngemäß: „Zuerst müssen wir all die Fälle bearbeiten, die wegen solchen Vorwürfen im Gefängnis sitzen. Bei Ihnen hat da nicht viel gefehlt, da wären wir auch morgens um 5 gekommen.“
  2. Die gegenanzeige wird lt. Staatsanwalt erst nach Erledigung der Anzeige gegen den Vater bearbeitet, da in der Anzeige gegen den Vater der Sachverhalt geklärt werden muss.
  3. Ein Einverständnis des Vaters, dass das Kind befragt werden darf, beschleunigt das Verfahren (ein wenig), da sonst erst ein Richter dazu entscheiden muss.
  4. Den Familienrichter hat das strafrechtliche Verfahren überhaupt nicht interessiert. Er hat selbst und langwierig den Sachverhalt geklärt.

Das Verfahren gegen den Vater wurde nach 3 Monaten eingestellt, da die anzeigende Mutter mehrere „Fehler“ beging, die es auch für unbeteiligte Dritte erkennbar machten, dass der Vorwurf gegen den Vater erfunden war. U.a. schrieb sie einen Hassbrief, in dem sie ihm alle möglichen Schlechtigkeiten vorwarf, aber nicht den Vorwurf des sexuellen Missbrauches wiederholte.

Aber eins sollte klar sein: Es bleibt immer etwas hängen, auch bei einer Einstellung des Verfahrens. Vom Tisch kommt dieser Vorwurf leider nie. Der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs wird in hoch strittigen Fällen sehr gerne von den Müttern geäußert um so ihr Ziel der Augrenzung des Vaters zu erreichen.

Problematisch wird es natürlich, wenn es tatsächlich zu einem Mißbrauch gekommen ist. Für Berater ist deswegen wichitg, dass sie keine Hemmungen haben, explizit nachzufragen, was genau die sexuellen Vorwürfe sind. Niemand kann in einen Menschen hineinschauen, aber wenn Vorwürfe vom betroffenen Vater verharmlosend dargestellt werden, ist zumindest weiteres Nachfragen nötig.

Hilfe beim Mißbracuh mit dem Mißbrauch

Weitere Informationen zum Verhalten bei sexuellen Mißbrauch kann:

Michael Amoros
Mitglied im VAfK Wiesbaden
Am Katzensteg 34
55578 Wallertheim
Tel. 06732/6002229

oder
Manuel Jopt  Tel.: 03 925 / 28 96 55 (Okt. 2010)