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25% oder 8% Unterschied im Gehalt

Läßt man die Unterhaltszahlungen der Väter unberücksichtigt, so haben Männer maximal 8% mehr Einkommen als die Frauen. Allerdings bevorzugen die Frauen schlecht bezahlte Berufe und verdienen im Mittel 25% weniger als die Männer. Das Bundesamt für Statistik aht dazu folgende Pressemeldung veröffentlicht:

Pressemitteilung Nr.384 vom 25.10.2010

Gender Pay Gap: Zwei Drittel lassen sich strukturell erklären

 

WIESBADEN – In den vergangenen Jahren lag der Gender Pay Gap in Deutschland konstant bei 23%, das heißt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen fiel um 23% geringer aus als der von Männern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis neuer Untersuchungen der Verdienststrukturerhebung 2006 mitteilt, sind rund zwei Drittel des Gender Pay Gap auf strukturell unterschiedliche arbeitsplatzrelevante Merkmale von Männern und Frauen zurückzuführen. Die wichtigsten Unterschiede sind dabei die zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern ungleiche Besetzung von Positionen sowie die zwischen den Geschlechtern unterschiedlich ausfallende Berufs- beziehungsweise Branchenwahl. Darüber hinaus sind Frauen eher teilzeitbeschäftigt und tendenziell schlechter ausgebildet.   Das verbleibende Drittel des Gender Pay Gap lässt sich nicht auf strukturell unterschiedliche arbeitsplatzrelevante Merkmale zurückführen. Bezogen auf den für 2006 veröffentlichten Gender Pay Gap lag der um den Einfluss dieser Merkmale statistisch bereinigte Verdienstunterschied bei rund 8%. Dies bedeutet, dass Frauen auch bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit je Stunde durchschnittlich 8% weniger als Männer verdienten. Dieser Wert stellt insofern eine Obergrenze dar, als einige weitere Faktoren, die zur Erklärung des Verdienstunterschieds beitragen könnten, in der Analyse nicht berücksichtigt werden konnten, da die entsprechenden Angaben nicht vorlagen. 

Zur Pressemeldung vom 25.10.2010

Einkommensvergleich Männer - Frauen

Wie hoch ist der wirkliche Unterschied im Einkommen zwischen Männern und Frauen? Laut dem Bundesamt für Statistik (destatis.de) liegt er insgesamt 23%. Berufsbereinigt sind es innerhalb der Berufsgruppen nur noch 8%! (Quelle: destatis.de)

Die wichtigsten Unterschiede sind die Rollenwahl zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern. Frauen wählen nach der Geburt eines Kindes die Rolle des erziehenden Elternteils und erwarten die Versorgung durch den Vater. Das wirkt sich auch im Berufsleben auf die Positionen, Branchenwahl und Beschäftigungsverhältnisse aus. Obwohl mehr Frauen Abitur machen sind sie tendenziell schlechter ausgebildet.

Eine Übersicht welches Geschlecht wieviel in den einzelnen Berufen verdient ist hier:

Gehaltsvergleich.com
nettolohn.de
destatis.de

Was haben Männer wirklich zur Verfügung

Leben Männer und Frauen ohne Kinder, so sind nicht nur ihre Verdienste fast gleich, sondern auch ihre Ausgaben und Lebensumstände. Sobald aber Kinder geboren werden rutschen die Männer in die Ernährerrolle. Gleichzeitig entscheiden sich viele Frauen für die Kindererziehung und den Haushalt. Hinzu kommt nachdem die Kinder dem Kleinkindalter entwachsen sind eine Teilzeitbeschäftigung.

Während der ganzen Zeit versorgt der Mann die Familie. Von dem erwirtschafteten Gehalt bleibt dem Mann nur wenig für die eigene freie Verwendung.

Nach einer Trennung ist zu über 90% der Mann Unterhaltsverpflichtet. Bei einer Trennungsquote (Scheidungsquote) von fast 50% eine typische Lebensperspektive. Bei einer Unterhaltsverpflichtung ist der Mann zu einer Unterhaltszahlung von mindestens 250 € pro Kind verpflichtet. Ausserdem hat er die Kosten für den Kontakt zu seinen Kindern zu tragen. Ein Buchhalter hat im Schnitt ein Bruttogehalt von 2.400 €. Nach Abzug der Steuern (KLasse 1 nach einer Scheidung) bleiben ungefähr 1.600 € übrig.

Davon muss er für zwei Kinder 730 € Unterhalt zahlen. Ihm bleiben dann noch 870 € monatlich zur Verfügung. Damit ist ein Vater von zwei Kindern bereits inder Mangelfallberechnung! (Die Angaben sind gerundet und beziehen sich auf Hamburg)

Für die Frau ergibt sich ein einkommen von 1.030 € für die beiden Kinder zzgl. ihrem eigenen Einkommen. Erhält die Mutter Grundsicherung, so hat sie die Warmmiete zzgl. 364 € für den Eigenbedarf. Hinzu kommen noch verschiedenen Förderungen, auf die nur der betreuende Elternteil Anspruch hat. (Ferienpaß, Vergünstigungen im ÖPNV, Mutter-Kind-Kuren etc.)

Erhät die Mutter auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, so ist es ihr freigestellt Geld hinzu zu verdienen. Dies wird in die Unterhaltsberechnung nicht einbezogen.

Dem Vater ist es nicht möglich seinen Unterhalt natural, durch Versorgung der Kinder zu leisten. Dies wird von deutschen Gerichten kategorisch abgelehnt.