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Der Autor

Wie kam es zu der Strafe?

Seit der Trennung im Jahr 2000 habe ich immer wieder vor Gericht Beschlüsse zum Umgang erwirkt. Trotz dieser Beschlüsse und Vereinbarungen hat die Mutter meiner Tochter sich über diese hinweggesetzt und den Kontakt zu meiner Tochter boykottiert.

Nachdem im November 2004 eine Elternvereinbarung geschlossen wurde hat die Mutter auch diese erst nach erheblilchen gerichtlichem Druck durchgeführt. Im November 2005 hat sie dann trotz bestehender Umgangsregelung den Kontakt total boykottiert.

Nachdem es im Sommer 2006 noch immer keinen Beschluss zur Durchführung gab bin ich an die Öffentlichkeit gegangen. Dabei habe ich den sicherlich seltenen Vornamen meiner Tochter auf die Flyer geschrieben und im Internet eine Website mit vielen Dokumenten erstellt.

Mangels gemeinsamen Sorgerecht ist es mir aber nicht erlaubt, den Vornamen meiner Tochter in der Öffentlichkeit zu nennen. Weil ich diesem Urteil nicht umfassend genug nachkam - in der Tat waren noch viele Stellen nicht anonymisiert - wurde ich auf Antrag der Mutter zu 20 Tagen à 50€ verurteilt.

Die Strafe konnte ich bezahlen oder absitzen. Ich habe mich für letzteres entschieden und kann es nur empfehlen.

Wie es mir im Gefängnis ergangen ist können Sie auf den folgenden Seiten lesen.