Erfahrungen aus einer großen, deutschen Väterorganisation sind in die Satzung eingearbeitet worden.

Damit einzelne Mitglieder die Entwicklung des Trägervereins nicht blockieren können, wie etwa durch unsinnige Anträge oder Wortklaubereien (Sorgerecht oder Sorgepflicht) gibt es nur eine Fördermitgliedschaft für neue Mitglieder. Natürlich haben Fördermitglieder ein Mitspracherecht, nur sollen die Vollmitglieder gleichzeitig Entscheidungsfähig bleiben,

Als Vollmitglied werden Fördermitglieder berufen. Dabei sollen die Vollmitglieder die Ziele und Stabilität der Organisation wahren. Gleichzeitig sollen die Vollmitglieder konzentriert und strategisch Mitgliederversammungen durchführen können.